Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.12.1989 | AG Bergisch Gladbach, 13.11.1989

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   BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84   

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BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
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Rückkehrgebot für Mietwagen

Art. 90 Abs. 1, 93 Abs. 2 BVerfGG, keine Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen ein bußgeldbewehrtes, "sich selbst ausführendes" Gesetz;

§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG, Art. 12 Abs. 1 GG, Verhältnismäßigkeit, verfassungskonforme Auslegung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Rückkehrgebots für Mietwagen in § 49 Abs. 3 Satz 3 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 70
  • NJW 1990, 1349
  • MDR 1990, 507
  • NVwZ 1990, 551 (Ls.)
  • GRUR 1990, 199
  • NZV 1990, 205 (Ls.)
  • DVBl 1990, 202
  • DÖV 1990, 245
 
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Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die auferlegte Rückkehrpflicht muß danach durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 7, 377 >405<; 76, 196 >207<).

    Unter seinen Schutz fällt die Aufnahme aller erlaubten Tätigkeiten, auch solcher untypischer Art (vgl. BVerfGE 7, 377 >397<).

    Als Regelung der Berufsausübung muß das Rückkehrgebot durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377 >405<; 76, 196 >207<).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Für die Geeignetheit einer Norm, die Mißständen vorbeugen soll, ist im übrigen nicht das gesetzwidrige, sondern das gesetzeskonforme Verhalten der Normadressaten Maßstab (vgl BVerfGE 61, 291 >314<).

    Die Auferlegung einer Aufzeichnungspflicht, die ein rechtstreues Verhalten sichern soll, ist, auch wenn die Aufzeichnungen im Falle der Ahndung von Verstößen als Beweismittel dienen sollen, jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Funktion der Aufzeichnungen für den Betroffenen von vornherein erkennbar ist (vgl. auch BVerfGE 61, 291 >315<).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die sachliche Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung muß vielmehr bei dem als Alternative vorgeschlagenen geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (BVerfGE 30, 292 >319< m.w.N.).

    Eine Regelung, welche einem Unternehmer Pflichten bei der Ausübung seiner erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auferlegt, trifft diesen daher in seiner Eigenschaft als Unternehmer, nicht als Eigentümer des Unternehmens (vgl. BVerfGE 30, 292 >334 f.<; 65, 237 >248<).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Der einzelne Grundrechtsträger kann im Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit nicht erwarten, daß zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus für die Bekämpfung von Mißständen verwendet werden (vgl. BVerfGE 77, 84 >110 f.<).

    Die Vorschrift entspricht dem Erfordernis, daß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen des Zumutbaren gewahrt sein müssen (vgl. BVerfGE 77, 84 >111< m.w.N.).

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Wenn es den Mietwagenunternehmern erlaubt wäre, in völlig gleicher Weise wie Taxiunternehmer, jedoch ohne Tarifbindung und Kontrahierungszwang tätig zu werden, könnten sie durch Unterbietung des Taxitarifs die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben, ohne daß dieser sich dagegen durch flexible Gestaltung der Beförderungsentgelte wehren könnte (vgl. auch BVerfGE 65, 237 >247<).

    Eine Regelung, welche einem Unternehmer Pflichten bei der Ausübung seiner erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auferlegt, trifft diesen daher in seiner Eigenschaft als Unternehmer, nicht als Eigentümer des Unternehmens (vgl. BVerfGE 30, 292 >334 f.<; 65, 237 >248<).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die auferlegte Rückkehrpflicht muß danach durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 7, 377 >405<; 76, 196 >207<).

    Als Regelung der Berufsausübung muß das Rückkehrgebot durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377 >405<; 76, 196 >207<).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168 ) anerkannt, daß an Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat anläßlich der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 9 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande v. 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217), der eine ähnliche Zulassungsschranke enthielt, die engen Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen eine derartige Beschränkung des Zugangs zum Beruf des Taxiunternehmers zulässig ist (BVerfGE 11, 168 >190<).

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Es handelt sich um die Abgrenzung zweier Berufsbilder, welche die Berufswahl in diesem Bereich zumindest verengt (vgl. BVerfGE 54, 301 >314<; 59, 302 >315 f.<).

    Art. 12 Abs. 1 GG zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (BVerfGE 54, 301 >313<).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Dieses könnte in dem hier in Frage stehenden Zusammenhang (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 >41 ff.<) durch die Aufzeichnungspflicht von vornherein nur dann berührt sein, wenn es nach der Vorschrift geboten wäre, auch die Namen der Auftraggeber in die Aufzeichnungen aufzunehmen.
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Soweit die Rechtsprechung einzelne besondere Umstände als Rechtfertigungsgründe für die Verzögerung oder Unterbrechung der Rückkehr anerkennt, ist eine kasuistische gesetzliche Regelung vom Rechtsstaatsgrundsatz her nicht geboten, weil es sich dabei lediglich um Abmilderungen der Eingriffsregelung handelt, die sich ausschließlich zugunsten der Betroffenen auswirken (vgl. auch BVerfGE 73, 206 >238 f.<).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dabei in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. dazu BVerfGE 81, 70 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Da die Nichtbeachtung dieser Pflichten mit einer Geldbuße bewehrt ist (vgl. § 149 Abs. 1 Nr. 36, Abs. 2 TKG), ist ihr auch nicht zuzumuten, unter Verstoß gegen § 113a TKG zunächst Vollzugsakte abzuwarten und dann hiergegen fachgerichtlichen Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 81, 70 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Ferner muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ; 81, 70 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89   

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BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 7 B 179.89 (https://dejure.org/1989,500)
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2 Stunden im absoluten Halteverbot

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim polizeilichen Abschleppen, 'negative Vorbildwirkung'

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Abschleppen eines auf dem Gehweg parkenden KfZs - Verkehrswidriges Verhalten - Negative Vorbildwirkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen Vorbildwirkung auch ohne Behinderung verhältnismäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 3, Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 473 (Ls.)
  • NZV 1990, 205
  • NZV 1990, 377
  • DÖV 1990, 482
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 [BVerwG 26.01.1988 - 1 B 189/87]).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89
    Dem entspricht es, daß auch der beschließende Senat wiederholt das "generalpräventiv begründete öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung des Kraftfahrzeugs" hervorgehoben und diesem Interesse deswegen erhebliches Gewicht beigemessen hat, "weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen" (Beschluß vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - in DVBl. 1983, 1066 vgl. ferner Beschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - in NVwZ 1988, 623 [BVerwG 26.01.1988 - 1 B 189/87]).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 14 K 6661/15

    Erhebung von Kosten für das Abschleppen und Verwahren eines aufgrund fehlenden

    Bei der Prüfung eines besonders dringlichen Ausnahmefalles ist im Hinblick auf das (sofortige) Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges die höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002, Az. 3 B 149/01; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2000, Az. 3 B 51.00; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992, Az. 3 C 3.90; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschluss vom 26. Januar 1988, Az. 7 B 189.87, zu berücksichtigen, die u.a. ausführt, dass ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt.
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Vielmehr gilt - wie das Oberverwaltungsgericht zu Recht dargelegt hat - unverändert die Leitlinie, dass (nur) dann bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7).
  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    "In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    Nur dann, wenn der Fahrer ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann, kommt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, DÖV 1990, 482), etwa dann, wenn der Fahrer durch konkrete Hinweise erkennbar dafür Sorge getragen hat, dass er in unmittelbarer Nähe sofort erreichbar ist und das Fahrzeug selbst unmittelbar entfernen kann (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001 - 3 Bf 429/00 -, NordÖR 2001, 495 ff. = NZV 2002, 52 ff.: "Ergibt ein auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegter konkreter Hinweis etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich von seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, kann es dem eingesetzten Beamten zumutbar sein, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern, sofern dem zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzten Beamten dabei kein übermäßiger Einsatz - etwa der Versuch, den Verantwortlichen in größerer Entfernung oder im oberen Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses aufzusuchen - abverlangt wird; die insoweit erforderliche Wertung ist aus der Sicht des eingesetzten Polizeibeamten zu treffen...").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1990 - 5 A 1687/89

    Umsetzen eines Kfz ist beim Parken im absoluten Halteverbot wegen der negativen

    Dies haben im Anschluß an ein Urteil des BVerwG mehrere Oberverwaltungsgerichte bestätigt (und u. a. mit der von einem im absoluten Halteverbot ausgehenden negativen Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer begründet), vgl. BVerwG NJW 1990, 931; OVG Münster NZV 1990, 407; VGH Kassel NZV 1990, 408).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20.12.1989 - 7 B 179/89) entschieden: Das Abschleppen eines auf dem Gehweg im Bereich eines absoluten Haltverbots während längerer Zeit (hier knapp 2 Stunden) parkenden Kraftfahrzeugs ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit regelmäßig bereits dann vereinbar, wenn von dem verbotswidrigen Verhalten eine negative Vorbildwirkung für andere Kraftfahrer ausgehen kann.

  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) und die dortigen Ausführungen zum bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinweist, übersieht sie bereits, dass im Unterschied zum Streitfall in dem damaligen Verfahren zur Rechtfertigung der Abschleppmaßnahme maßgeblich auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO über das Parken auf Gehwegen abzustellen war; gleichfalls das verbotswidrige Parken auf Gehwegen betraf der von der Beschwerde herangezogene Beschluss vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - (NJW 1990, 931 = NVwZ 1990, 473 Ls).

    Soweit sich anderen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - DVBl 1983, 1066 f.; Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - NVwZ 1988, 623 f.) Aussagen zum Einfluss des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Abschleppvorgänge entnehmen lassen, ist geklärt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolgt stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalls beurteilt (Beschluss vom 6. Juli 1983 a.a.O. S. 1067); dabei kann auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte zulässig sein (Beschluss vom 20. Dezember 1989 a.a.O.).

  • VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11

    Kosten für Abschleppmaßnahme bei Parken an enger Straßenstelle

    Eine zeitnah nach der Feststellung eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften durchgeführte Abschleppmaßnahme ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten dabei regelmäßig nur dann problematisch, wenn der Fahrzeugführer ohne Schwierigkeiten und wesentliche Verzögerungen erreicht und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, 7 B 179.89, Buchh. 442.151 3 12 StVO Nr. 7; Beschluss vom 27.05.2000, 3 B 67.02, juris).
  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01; vom 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt ein bloßer Verstoß etwa gegen straßenverkehrsrechtliche Verbote ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    So ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung das Abschleppen eines im absoluten Haltverbot verbotswidrig abgestellten Kfz möglich, ohne dass es einer konkreten Verkehrsbehinderung bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 179.89; BayVGH, Urt. v. 17.09.1991, Az. 21 B 91.289; VGH Mannheim, Urt. v. 15.01.1990, Az. 1 S 3673/88; VGH Kassel, Urt. v. 22.05.1990, Az. 11 UE 2056/89).

    Nur bei Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalles kann das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig im Haltverbot parkenden Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 3 Bf 126/06

    Sicherstellung eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs; Verhältnismäßigkeit

    "In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung des zuvor zuständigen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 6. Juli 1983 - BVerwG 7 B 182.82 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 3 und vom 20. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 179.89 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 7; vgl. auch Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4) hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - (BVerwGE 90, 189 ) zum bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch nach Landesrecht durchgeführte Abschleppmaßnahmen beherrscht, zusammenfassend dargelegt, dass zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß etwa gegen das Verbot des Gehweg-Parkens allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme rechtfertigt und auch allein eine Berufung auf eine bloße Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens und auf den Gesichtspunkt der Generalprävention nicht ausreichend ist, auf der anderen Seite aber nicht zweifelhaft sein kann, dass regelmäßig ein Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern geboten erscheint.
  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09

    Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen

  • VG Düsseldorf, 05.03.2014 - 14 K 6956/13

    Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

  • VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00

    Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08

    Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers;

  • VG Berlin, 18.05.1999 - 9 A 40.99

    Erstattung der Gebühren wegen Umsetzung eines PKW; Verkehrswidriges Abstellen

  • OVG Saarland, 02.12.2005 - 3 Q 1/05

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs bei verbotswidrigem Parken

  • OVG Hamburg, 25.03.2003 - 3 Bf 113/02

    Abschleppen wegen Parkens auf einem Schwerbehindertenparkplatz

  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 76/09

    Abschleppkosten bei Parken an enger Stelle

  • VG Bremen, 09.10.2008 - 5 K 3552/07

    Parken in Anwohnerzone/am Parkscheinautomaten ohne Parkausweis und ohne

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

  • VG Freiburg, 23.03.2000 - 4 K 1164/98

    Erstattung von Abschleppkosten ; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

  • VG Gera, 29.08.2018 - 2 K 932/18
  • VG Oldenburg, 23.08.2000 - 2 A 2536/98

    Heranziehung zu verauslagten Abschleppkosten; Möglichkeit der Umsetzung des

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 4382/04
  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 9867/01
  • VG Minden, 07.06.1999 - 2 K 1543/98

    Kosten für das Abschleppen verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge ; Gefahr für die

  • VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
  • VG Köln, 11.07.2002 - 20 K 4112/02

    Ausgestaltung der Kostenpflichtigkeit des Abstellens eines Kraftfahrzeugs (KFZ)

  • VG Minden, 18.02.1999 - 2 K 949/98

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppanordnung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • VG Bremen, 10.10.2008 - 5 K 3674/07

    Abschleppen nach kurzfristig angeordnetem Haltverbot

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Rechtsprechung
   AG Bergisch Gladbach, 13.11.1989 - 49 OWi 705/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,15837
AG Bergisch Gladbach, 13.11.1989 - 49 OWi 705/89 (https://dejure.org/1989,15837)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 13.11.1989 - 49 OWi 705/89 (https://dejure.org/1989,15837)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 13. November 1989 - 49 OWi 705/89 (https://dejure.org/1989,15837)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 205
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